Nein zum Filmgesetz am 15. Mai

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Die Filmsteuer von «mindestens» vier Prozent der Bruttoeinnahmen ist purer Zwang. Die schweizerischen sowie die ausländischen Streaming-Anbieter können sich dieser nicht entziehen. Bei Nichterfüllung muss eine Abgabe an das Bundesamt für Kultur (BAK) bezahlt werden. Zudem können die Schweizer Privatsender (wie bspw. 3+) nicht mehr – anders als heute – ihre Werbespots für den Schweizer Film in voller Höhe als Investition anrechnen lassen. Das soll künftig nur noch beschränkt möglich sein. Sie müssen neu viel Cash in die bereits grosszügig subventionierte Schweizer Filmszene investieren (ca. 3-4 Mio. pro Jahr). Die Schweizer Privatsender werden sogar mehr diskriminiert: Eigenproduktionen sollen nicht gefördert werden, da sie kein unabhängiges Filmschaffen sind. Es kommt also nur darauf an, wer die Filme macht, nicht auf deren Qualität und Attraktivität. Bekannte und publikumswirksame Eigenproduktionen wie «Sing meinen Song» oder «Die Höhle der Löwen» sind für das BAK nicht förderungswürdig. Dabei schaffen diese in erheblichem Masse qualifizierte Arbeitsplätze in der Schweiz.
Es liegt auf der Hand, dass die Abo-Preise steigen werden, denn die Streaming-Dienste werden die höheren Kosten auf ihre Kunden abwälzen.
Der Schweizer Film wird bereits heute über die staatliche Filmförderung (Steuergelder) sowie über die SRG (Serafe) unterstützt. Mit dem neuen Filmgesetz bittet man Konsumentinnen und Konsumenten von Streamingdiensten wie Netflix oder Disney+ ein drittes Mal zur Kasse. Mit dem neuen Filmgesetz müssten die Konsumierenden über ihr Abonnement für die Investitionsverpflichtung respektive die Ersatzabgabe ihres Streaming-Anbieters oder Kabelnetzbetreibers aufkommen. Während Steuergelder und Serafe von allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, würde die neue Subvention zugunsten der Schweizer Filmschaffenden indirekt nur von den Kunden der Privatsender und Streaming-Dienste getragen. Das neue Gesetz führt zu rund 20 bis 30 Mio. Franken mehr Geld für die Schweizer Filmlobby.

Bisher kennen in Europa nur Frankreich, Spanien, Italien und Portugal eine vergleichbare Investitionsverpflichtung für Streamingdienste. Die Mehrzahl der europäischen Länder (Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Irland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Zypern, Malta) kennen heute weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht für Streamingdienste.

Der europaweite Filmsteuer-Durchschnittssatz liegt bei ca. 2%. Die Schweiz hat mit einer Filmsteuer von «mindestens 4%» massiv über das Ziel hinausgeschossen – zulasten von uns Konsumenten. Deshalb: Nein zur Filmsteuer!

Quelle: filmgesetznein.ch

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